Laut Sonntagszeitung (April 2018), fallen 60% der Kosten in der Psychiatrie im stationären Bereich an. Die Mehrheit der Patienten wird auch heute noch stationär in Kliniken behandelt, obwohl eine ambulante Behandlung nach modernen Ansätzen ausreichen würde.
Bei Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt sind die Kosten grösstenteils (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt) durch die Grundversicherung der Krankenkasse und der Gemeinde oder dem Kanton gedeckt.
Ich verfüge über eine ZSR Nummer und die kantonale Berufausübungsbewilligung von Ob- und Nidwalden und Uri.
Tarif KLV 7a) (Bedarfsabklärung Beratung)
Kostenanteil Krankenkasse Fr. 76.90 / Stunde
Eigenanteil Patient: Fr. 15.35 / Tag
Tarif KLV 7b) (Behandlung und Untersuchung)
Kostenanteil Krankenkasse Fr. 63.00 / Stunde
Eigenanteil Patient: Fr. 15.35 / Tag
Tarif KLV 7c) (Grundpflege)
Kostenanteil Krankenkasse Fr. 52.60 / Stunde
Eigenanteil Patient: Fr. 15.35 / Tag
Zum Beispiel: Bei einer wöchentlichen Sitzung ist der Eigenanteil Fr. 61.40 im Monat.
Zudem kommt noch 10% Selbstbehalt der Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse dazu. Wer Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse bezieht, erhält all diese Selbstkosten und Selbstbehalte von der Ausgleichskasse wieder zurückerstattet.