Laut Sonntagszeitung (April 2018), fallen 60% der Kosten in der Psychiatrie im stationären Bereich an. Die Mehrheit der Patienten wird auch heute noch stationär in Kliniken behandelt, obwohl eine ambulante Behandlung nach modernen Ansätzen ausreichen würde.

 

Bei Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt sind die Kosten grösstenteils (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt) durch die Grundversicherung der Krankenkasse und der Gemeinde oder dem Kanton gedeckt.

Ich verfüge über eine ZSR Nummer und die kantonale Berufausübungsbewilligung von Ob- und Nidwalden und Uri.

 

Tarif KLV 7a) (Bedarfsabklärung Beratung)

Kostenanteil Krankenkasse Fr. 76.90 / Stunde

Eigenanteil Patient: Fr. 15.35 / Tag 

 

Tarif KLV 7b) (Behandlung und Untersuchung)

Kostenanteil Krankenkasse Fr. 63.00 / Stunde

Eigenanteil Patient: Fr. 15.35 / Tag 

 

Tarif KLV 7c) (Grundpflege)

Kostenanteil Krankenkasse Fr. 52.60 / Stunde

Eigenanteil Patient: Fr. 15.35 / Tag 

 

Zum Beispiel: Bei einer wöchentlichen Sitzung ist der Eigenanteil Fr. 61.40 im Monat.

Zudem kommt noch 10% Selbstbehalt der Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse dazu. Wer Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse bezieht, erhält all diese Selbstkosten und Selbstbehalte von der Ausgleichskasse wieder zurückerstattet.

Copyright © 2018 traumAmbulant. Alle Rechte vorbehalten. 077 520 88 94 | info@traumambulant.ch | Impressum

We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.